Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank eG, Syke und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreter-Versammlung
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung. Er vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und hat die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen zu planen und durchzuführen.
Machen Sie sich selbst ein Bild von den Personen, die Ihre Volksbank eG, Syke leiten.

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und kontrolliert die Geschäfts-Ergebnisse. Daneben gestaltet er gemeinsam mit dem Vorstand die Politik der Bank aktiv mit.
Dem Aufsichtsrat obliegen im wesentlichen folgende Aufgaben:
- Bestellung von Vorstandsmitgliedern
- Überwachung der Geschäftsführung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Vorschlages über die Gewinnverwendung
- Beratung und Beschlußfassung mit dem Vorstand über die in der Satzung und der Geschäftsordnung festgelegten Angelegenheiten in regelmäßig stattfindenden Sitzungen
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Carsten Fischer, Steuerberater, Bassum (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Dr. Henning Schwarze, HNO-Arzt, Syke (stellvertrender Aufsichtsratsvorsitzender)
- André Bartels, Unternehmer, Bassum
- Andrea Goldmann, Unternehmerin, Blockwinkel
- Prof. Dr.-Ing. Jasminka Matevska, Professorin, Stuhr
- Lars Nordbruch, Landwirt, Stuhr
- Frank Passade, Oberstaatsanwalt, Bassum
- Marcus Wittrock, Unternehmer, Stuhr
Sie bestimmen mit - Unsere Versammlung der Mitglieder
Als Mitglied können Sie an demokratischen Entscheidungs-Prozessen Ihrer Volksbank eG, Syke mitwirken. Dabei besitzt jeder gewählte Vertreter auf der Vertreterversammlung eine Stimme.
Versammlung
Das höchste Beschlußgremium einer Genossenschaft ist die grundsätzlich aus allen Mitgliedern bestehende Generalversammlung. Gemäß Genossenschaftsgesetz kann bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder besteht. Dieses ist bei der Volksbank eG, Syke der Fall. Gemäß Satzung ist für je 50 Mitglieder 1 Vertreter zu wählen.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat geben vor der Versammlung der Mitglieder Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Sie stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates ist ebenfalls Aufgabe der Vertreterversammlung.
