Der Gesetzgeber hat die frühere Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge bei thesaurierenden, also wieder anlegenden, Investmentfonds durch die sogenannte Vorabpauschale ersetzt. Diese wird erstmals zum 2. Januar 2019 erhoben, sofern Sie im Jahr 2018 thesaurierende Investmentfonds gehalten haben. Die Vorabpauschale gilt gleichermaßen für im Inland und im Ausland aufgelegte Investmentfonds.
Gerne beantworten wir Ihnen im Folgenden die häufigsten Fragen zur Vorabpauschale. Für weitere Information stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.