Bareinzahlungen ab 10.000,- €

Hinweis zu Vorgaben der BaFin

Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Form der Nachweise

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 € ist daher zukünftig die Vorlage eines geeigneten Belegs über die Herkunft des Geldes notwendig. Nach Auskunft der BaFin können geeignete Belege insbesondere folgende sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Einzahlungen am Automaten

Bei Einzahlungen über 10.000 € an unseren Einzahlungsautomaten bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von fünf Arbeitstagen unter Angabe Ihres Namens, des Datums der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zu Händen Ihres Kundenberaters zukommen zu lassen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € künftig nur noch unter Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen.