VYP-Club

Elterninformation

Wegen der Covid19-Pandemie finden aktuell aus Sicherheitsgründen keine Veranstaltungen statt.

Unsere Betreuer gewährleisten während der Veranstaltungen die Aufsicht. Jedoch kann es den Teilnehmern während der Veranstaltungen erlaubt werden, sich ihrem Alter entsprechend in Dreiergruppen oder mehr frei zu bewegen und unterstehen nicht mehr der Aufsicht. Während der Veranstaltungen wird Rücksicht und mitverantwortliches Handeln erwartet. Das Rauchen, das Mitbringen bzw. Verzehren von alkoholischen Getränken sowie der Genuss von anderen unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen ist nicht gestattet.

Versicherungsrechtliche Situation der Teilnehmer

Während der gesamten Dauer der Reise ist jeder Teilnehmer durch uns unfallversichert. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über die bestehende Betriebshaftpflicht abgesichert.

Verantwortlichkeit, Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer und Aufsicht

Bei jeder Veranstaltung sind mehrere Betreuer anwesend. Diese koordinieren die gesamte Veranstaltung, die Aufsicht, die Ausflüge und das Sportprogramm. Entsprechend der Teilnehmerzahl werden Betreuer gestellt, die bei mehrtägigen Fahrten rund um die Uhr Ansprechpartner sind.

Verpflegung und Unterbringung

Unsere Teilnehmer werden während der Veranstaltungen so verpflegt, wie es dem jeweiligen Programm zu entnehmen ist. Die Details sind bei dem jeweiligen Betreuer zu erfragen.

Buszustiege und Fahrtzeiten

Je nach Fahrttermin werden in den einzelnen Orten Buszustiege festgelegt. Dies geschieht im Sinne der Teilnehmer möglichst in deren Nähe. Um die Gesamtdauer der Fahrt so kurz wie möglich für alle Mitreisenden zu gestalten, versuchen wir, je nach Anzahl der vorliegenden Anmeldungen aus dem jeweiligen Gebiet, die Zustiege zentral zu halten. Ganz besonders bitten wir darum, zu berücksichtigen, dass wir über Fahrtdauer, erwartete Ankunftszeiten und Rückreisezeiten aufgrund der unkalkulierbaren Verkehrslage keine verbindlichen Zusagen treffen können. Die Ausstiegsorte auf dem Heimweg entsprechen denen auf dem Hinweg, sofern im Vorfeld nicht anders vereinbart.

Informationspflicht zwischen den Betreuern und Eltern

In dem vorgenannten Fall wird zunächst das Gespräch zwischen Betreuern und Eltern stattfinden. Aber auch bei anderen, schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Fahrtverlauf und während des Aufenthaltes werden die Eltern umgehend informiert. Im Vorfeld sind die Eltern gehalten, uns über Umstände (gesundheitlich oder psychisch) des Teilnehmers zu informieren, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gefährden könnten.

Sportliche Aktivitäten

Während einzelner Veranstaltungen sind u.a. auch sportliche Aktivitäten ins Programm eingebunden. Bei mehrtägigen Freizeit-Veranstaltungen ist i.d.R. ein umfassendes Sport- und Freizeitangebot vorhanden. Vom Badesee über den Swimmingpool bis hin zu Wasserski stehen den Teilnehmern je nach Veranstaltung zahlreiche Vergnügungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die jeweilige Anforderung ist durch die Ausbilder so gestaltet, dass der Teilnehmer seinen Leistungsanspruch selbst bestimmen kann.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Betreuer über ein mögliches Handicap (z.B. Teilnehmer kann nicht schwimmen, hat eine Behinderung, muss Medikamente einnehmen, reagiert auf einige Sachen allergisch) umgehend zu informieren. Sofern dieses bereits bei der Anmeldung bekannt ist, sind die Eltern verpflichtet, die Betreuer darauf hinzuweisen und dies schriftlich anzuzeigen.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt in einer Geschäftsstelle Ihrer Volksbank. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldebeginn und das Anmeldeverfahren. Diese Informationen finden Sie in den aktuellen VYP-Events.

Eine Anmeldegarantie besteht erst nach Zahlung des Veranstaltungspreises. Die Bezahlung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zusage erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht in diesem Zeitraum, hat die Volksbank das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben.

Rücktrittsregelungen

Wer mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn absagt oder grundsätzlich für einen Ersatzteilnehmer sorgen kann, bekommt den vollen Betrag erstattet. Erfolgt die Absage erst 7 Tage vorher (ohne Ersatz), reduziert sich die Rückerstattung auf 50%. Sagt ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig ab, wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, der komplette Betrag erstattet. Bei spontanen Absagen ohne konkreten Anlass, können wir aus organisatorischen Gründen leider keine Erstattung vornehmen.