Baufinanzierung

Mit der Volksbank eG, Syke in die eigenen vier Wände

Egal ob Sie eine Immobilie kaufen, renovieren oder bauen möchten: Mit der Immobilienfinanzierung der Volksbank eG, Syke profitieren Sie von unserer persönlichen Beratung auf Augenhöhe, bei der wir gemeinsam Ihren Finanzierungsbedarf ermitteln und die beste Baufinanzierung für Sie finden.  

Verständlich erklärt: Baufinanzierung


Ihre Baufinanzierung maßschneidern

Individuelle Gestaltung ist wichtig

Gemeinsam planen wir Ihre Immobilienfinanzierung ganz nach Ihren Wünschen durch individuelle Laufzeiten und Sollzinsen, Sondertilgungsoptionen und Veränderungen der Tilgungsrate. Profitieren Sie durch verschiedene Förderprogramme zudem von finanzieller Unterstützung vom Staat.  

Um für jede Baufinanzierung eine auf die individuelle Situation und Anforderung abgestimmte Lösung zu finden, stehen unterschiedliche Darlehensvarianten zur Verfügung. Für Ihre Baufinanzierung bei der Volksbank eG, Syke bieten sich ein Annuitätendarlehen oder ein Zinszahlungsdarlehen an. Mit welcher Variante Sie Ihre Pläne am besten verwirklichen, klären wir gerne in einer persönlichen Beratung.  

Annuitätendarlehen

Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten

Verwirklichen Sie mit einem Annuitätendarlehen der Volksbank eG, Syke Ihren Traum vom Eigenheim. Gleich bleibende Raten garantieren Ihnen die notwendige Planungssicherheit für Ihre Baufinanzierung. Zudem bestimmen Sie die Laufzeit selbst und können Sondertilgungen vornehmen.

Ihre Vorteile der Baufinanzierung mit einem Annuitätendarlehen

  • Sie haben Planungssicherheit durch gleich bleibende Raten
  • Je mehr Sie tilgen, desto weniger Sollzinsen zahlen Sie
  • Sie bestimmen die Laufzeit selbst
  • Sondertilgungen sind möglich
  • Nach Wunsch mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren
Ihr Vorteil beim Annuitätendarlehen der DZ HYP: langfristige Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten
Ihr Vorteil beim Annuitätendarlehen der DZ HYP: langfristige Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten

Häufige Fragen zum Annuitätendarlehen

Wie ist die vollständige Rückzahlung des Darlehens gewährleistet?

Eine entsprechende Volltilgung ist aktuell bereits bei einer anfänglichen Tilgung von circa 2 Prozent gegeben.

Für wen eignet sich ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsbindung?

Ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsbindung eignet sich für Bauherren und Immobilienkäufer, die ihre monatliche Rate möglichst für die gesamte Darlehenslaufzeit festschreiben und sich so von der zukünftigen Zinsentwicklung unabhängig machen wollen.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Sollten Sie die Auszahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, benötigen, fallen Bereitstellungszinsen an.

Zinszahlungsdarlehen

Tilgung bis zum Ende der Laufzeit aussetzen

Schaffen Sie sich mit einem Zinszahlungsdarlehen den finanziellen Spielraum, den Sie zur Erfüllung Ihrer Wohnträume benötigen. Sie zahlen nur die Sollzinsen und setzen die Tilgung bis zum Ende der Laufzeit aus. Darüber hinaus profitieren Sie von Steuervorteilen.

Zunächst nur Sollzinsen zahlen, später tilgen

Bei einem Zinszahlungsdarlehen zahlen Sie nur die Sollzinsen und sparen gleichzeitig Geld an, um den am Ende der Laufzeit zu zahlenden Nennbetrag zu tilgen. Dafür nutzen Sie Ansparprodukte wie zum Beispiel Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne. Dabei profitieren Sie von den Vorteilen der verschiedenen Ansparprodukte: Bei einem Bausparvertrag erhalten Sie staatliche Förderung (es gelten gesetzliche Einkommensgrenzen), mit einer Kapitallebensversicherung sichern Sie Ihre Familie für den vorzeitigen Todesfall ab. Mit einem Zinszahlungsdarlehen kommen Sie in den Genuss von Steuervorteilen.

Beim Zinszahlungsdarlehen zunächst nur die Zollzinsen zahlen und später tilgen
Beim Zinszahlungsdarlehen zunächst nur die Zollzinsen zahlen und später tilgen

Häufige Fragen zum Zinszahlungsdarlehen

Für wen eignet sich ein Zinszahlungsdarlehen?

Ein Zinszahlungsdarlehen ist besonders dann für Sie geeignet, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten möchten. Denn Sie können die Zinsen aus der Immobilienfinanzierung steuerlich absetzen und daher in erheblichem Umfang von möglichen Steuervorteilen profitieren.
Entscheidend sind dabei aber sowohl Ihre jeweilige persönliche steuerliche Situation als auch die vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Rahmenbedingungen.

Mit welchen Ansparprodukten lässt sich ein Zinszahlungsdarlehen kombinieren?

Diese Entscheidung treffen Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater. Denn jedes Ansparprodukt bietet unterschiedliche Vorteile, zum Beispiel:

  • Bausparvertrag: Das Darlehen wird bei Fälligkeit durch die Bausparsumme (Bausparguthaben und -darlehen) abgelöst. Da Sie sich mit Abschluss des Bausparvertrags bereits den günstigen Sollzins gesichert haben, besteht für die Gesamtlaufzeit der Finanzierung meist kein Zinsrisiko mehr. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Staat Sie finanziell unterstützt.
  • Fondssparplan: Hier haben Sie die Chance, Erträge zu erzielen, die über dem Zinssatz des Darlehens liegen. Diese Kombination kann lukrativ sein, erfordert jedoch eine hohe Risikobereitschaft, da Kursschwankungen die Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit gefährden können.
  • Lebensversicherung: Die Kombination der Finanzierung mit einer Lebensversicherung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie Ihre Familie für den vorzeitigen Todesfall absichern. Je nachdem, wann Sie die Versicherung abgeschlossen haben, können Sie zudem von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Wissenswertes rund um den Immobilienerwerb

Richtig kalkulieren

Wenn Sie eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, sollten Sie bei der Finanzierung auch an die Nebenkosten denken. Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Umzug und Makler können rund 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Beim Neubau kommen Erschließungskosten, Baunebenkosten wie zum Beispiel Versicherungen, Kosten für den Architekten und gegebenenfalls für Außenanlagen wie beispielsweise einen Garten oder eine Garage hinzu. Eine gebrauchte Immobilie muss vielleicht modernisiert, die alte Wohnung bei Auszug renoviert werden.

Bausteine der Finanzierung

Experten empfehlen bei der Finanzierung einer Immobilie einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Barvermögen, Sparbriefe, Bausparverträge und auch Lebensversicherungen. Wenn Sie Eigenleistungen einbringen möchten, schätzen Sie diese realistisch ein, damit Ihre Finanzierung nicht ins Wanken gerät.

Sie haben noch keine konkrete Immobilie im Auge, möchten aber einfach einmal wissen, wie viel Wohneigentum Sie sich überhaupt leisten können? Gerne berechnen wir dies in einem Informationsgespräch gemeinsam mit Ihnen.

Förderung nutzen

Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims greifen Ihnen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen unter die Arme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Diese lassen sich auch miteinander kombinieren. Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Förderung optimal ausschöpfen.

Finanzierung absichern

Die Finanzierung einer Immobilie ist komplex und erfordert eine gute Planung. Decken Sie die Restschuld Ihres Darlehens im vorzeitigen Todesfall mit einer Risikolebensversicherung ab. Sie können sogar eine Kapitallebensversicherung in Ihre Finanzierung miteinbeziehen. Als Bauherr sollten Sie sich gut beraten lassen, wie Sie Schäden am Gebäude und Ansprüche gegenüber Dritten absichern. Mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen an.

Häufige Fragen rund um den Immobilienkauf

Wie finde ich die richtige Immobilie?

Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.

Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.

Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.

Worauf muss ich beim Kauf einer Immobilie achten?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:

  • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
  • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
  • Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
  • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?

Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Besichtigen Sie nach Plan:

  • Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
  • Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
  • Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
  • Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
  • Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Wozu benötige ich einen Gebäude-Energieausweis?

Funktion des Energieausweises

Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.

Pflicht zum Energieausweis

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den folgenden Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.

  • Kopie des Kaufvertrags (falls schon möglich) und Angaben zum Objekt
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc.
  • Fotos vom Objekt
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid
  • Eigenmittelnachweis bzw. Vermögensaufstellung, zum Beispiel durch Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
  • Nachweis von Versicherungen
  • Verträge von Fremdverbindlichkeiten (sofern vorhanden)