Sie haben im Jahr 2021 an Programmen zur "Förderung der Landwirtschaft" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilgenommen und wechseln im Jahr 2022 in die Regelbesteuerung? Dann ist es notwendig, dies jetzt bei der Rentenbank zu melden.
Beim einem Wechsel in die Regelbesteuerung erfolgt eine Reduzierung der Förderung um die Mehrwertsteuer. Achtung: Unterlassene Meldungen können zum Verlust der gesamten Fördersumme führen.