"Förderung der Landwirtschaft" durch das BMEL

Wichtig beim Wechsel in die Regelbesteuerung

Sie haben im Jahr 2021 an Programmen zur "Förderung der Landwirtschaft" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilgenommen und wechseln im Jahr 2022 in die Regelbesteuerung? Dann ist es notwendig, dies jetzt bei der Rentenbank zu melden.

Beim einem Wechsel in die Regelbesteuerung erfolgt eine Reduzierung der Förderung um die Mehrwertsteuer. Achtung: Unterlassene Meldungen können zum Verlust der gesamten Fördersumme führen.   

Information der Rentenbank

Ausführliche Informationen hat die Rentenbank für Sie zusammengestellt.

Bitte informieren Sie uns

Auch für uns ist es wichtig, über eine Änderung Ihrer Besteuerungsgrundlage informiert zu sein. Sollte ein Wechsel für Sie relevant sein, informieren Sie uns bitte darüber. Eine entsprechende Mail ist ausreichend. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.